Steuern sparen durch Abschreibung von Anlagen zur Gewinnung von Erneuerbaren Energien

Neben den finanziellen Vorteilen die durch eine Photovoltaikanlage entstehen sparen Sie zusätzlich noch Steuern.

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt wird durch den laufenden Stromverkauf an den Energieversorger Unternehmer und gewerblich tätig, wenn damit eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Eine Gewerbeanmeldung ist in vielen Gewerben, bei Kleinanlagen unter 10 kWp, nicht notwendig bzw. erforderlich.

Durch die Unternehmereigenschaft ergeben sich viele jährlich wiederkehrende steuerlicheVorteile. Die Einkünfte müssen in den folgend aufgeführten, jährlichen Steuererklärungen gegenüber Ihrem zuständigen Finanzamt angegeben werden.

  • Erstellung Gewinn-Verlust-Rechnung
  • Erstellung Anlagevermögen
  • Anlagen GSE; EÜR; sowie bei mehreren Personen einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

Nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) können die einzelnen Tätigkeiten vom Steuerberater abgerechnet werden, dies erfolgt dann auf Basis von relativ hohen Einzelgebühren, die in keinem Verhältnis zum Stromertrag bei kleineren Photovoltaikanlagen stehen.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Steuern sparen mit Erneuerbaren Energien? Rufen Sie uns doch gerne an unter 0861 989 30-0.